Leistungen

 

  • Kaufhausdetektive
  • Doorman
  • Bewaffneter Doorman
  • Türsteher
  • Portierdienst
  • Ordner- und Kontrolldienste bei Veranstaltungen

Kaufhausdetektive

Kaufhausdetektive werden im Bereich der Prävention von Ladendiebstählen im Verkaufslokal eingesetzt. So stellt der Kaufhausdetektiv in seinen Beobachtungsrundgängen fest, ob Warensicherungen entfernt wurden oder Kleidungsstücke in Kabinen verblieben sind. Diebstähle werden minimiert.
Unsere Kaufhausdetektive sind auf alle möglichen Gefahrensituationen vorbereitet und mit den psychologischen, zivil- sowie strafrechtlichen Rahmenbedingungen der verschiedensten Delikte vertraut.

Doorman / Bewaffneter Doorman / Türsteher

Durch den Einsatz eines Doorman zeigen Sie schon im Eingangsbereich, dass Sicherheit für Sie und Ihre Kunden sehr wichtig ist. Neben der Diebstahlprävention ist der Doorman persönlicher Ansprechpartner Ihrer Kunden im Eingangsbereich.
Mit einem angemessenen Erscheinungsbild und stilsicheren Auftreten vertritt er Ihre Firmenidentität.
Portierdienste
Portierdienste werden nicht nur in Hotels eingesetzt, sondern auch in Firmen, Banken, Krankenhäusern, uvm.
Hauptaufgaben
• Entgegennahme und Weiterleitung von Telefonaten
• Besucherempfang
• Anwesenheitslisten
• Anmelden von Gästen
• Einfahrtskontrollen bei Firmengeländen, Zufahrtsgenehmigung
• Öffnen von Schranken oder Toren
• Schlüsselverwaltung
• Behandlung von Fundsachen
• Paket- und Postentgegennahme
• Verständigung der Exekutive im Notfall sowie des Sicherheitsbeauftragten Ihres Unternehmens.
Ordner- und Kontrolldienste bei Veranstaltungen
Veranstaltungssicherheit ist uns wichtig,wir bieten professionelle Security-Leistungen und breite Palette an Sicherheitsdienstleistungen auf höchstem Niveau!
Für jede Veranstaltung-Großveranstaltung oder kleineres Event – vor jedem Einsatz planen wir die sicherheitsrelevanten Maßnahmen und sorgen für Sicherheit. Das garantieren Ihnen unsere Sicherheits-Experten!
Vermeiden Sie gezielt Gefahrensituationen und vertrauen Sie einem professionellen Team, das bereits über jahrelange Erfahrung in dieser Branche hat.

Rechtliches

Über Diebstahl
Nach dem Strafgesetz in Österreich kann Diebstahl, je nach Schwere der Tat, mit hohen Geldstrafen und auch langjährigen Freiheitsstrafen bestraft werden. Deshalb wird ein kann Diebstahl StGB ähnlich hart bestraft wie andere Strafdelikte, z. B. Körperverletzung, Betrug, Veruntreuung, Erpressung oder Geldwäscherei.

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/127

Gewerbsmäßiger Diebstahl und Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung

§ 130. (1) Wer einen Diebstahl gewerbsmäßig oder als Mitglied einer kriminellen Vereinigung unter Mitwirkung (§ 12) eines anderen Mitglieds dieser Vereinigung begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Wer auf die in Abs. 1 bezeichnete Weise einen schweren Diebstahl nach § 128 Abs. 1 oder einen Diebstahl nach § 129 Abs. 1 begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(3) Wer auf die in Abs. 1 bezeichnete Weise einen Diebstahl nach § 129 Abs. 2 begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Rechte und Pflichten der Berufsdetektive
§ 130. (1) Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes der Berufsdetektive berechtigt sind, sind auch zur Bewachung beweglicher Sachen berechtigt, wenn diese Bewachung im Zusammenhang mit dem Schutz von Personen (§ 129 Abs. 1 Z 7) steht.
(2) Gewerbetreibenden, die zur Ausübung des Gewerbes der Berufsdetektive berechtigt sind, steht das Recht zu, sich der Berufsbezeichnung “Berufsdetektiv” zu bedienen. Arbeitnehmern, die zur Ausübung der im § 129 Abs. 1 genannten Tätigkeiten verwendet werden, steht das Recht zu, sich der Berufsbezeichnung “Berufsdetektivassistent” zu bedienen. Andere Berufsbezeichnungen und auch zustehende Amtsbezeichnungen dürfen bei der Gewerbeausübung nicht gebraucht werden.

(3) Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Bewachungsgewerbes berechtigt sind, sind auch zur Fahrzeug- und Transportbegleitung berechtigt.

(4) Die im § 129 Abs. 1 Z 2 und 4 angeführten Tätigkeiten dürfen nur so weit ausgeübt werden, als dadurch behördliche Untersuchungshandlungen nicht beeinträchtigt werden. Den diesbezüglichen Anordnungen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ist hiebei unverzüglich Folge zu leisten.

(5) Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes der Berufsdetektive berechtigt sind, sind zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn und insoweit der Auftraggeber ausdrücklich von dieser Pflicht entbindet. Inwieweit die Gewerbetreibenden von der Verpflichtung zur Ablegung eines Zeugnisses zur Einsichtgewährung in Geschäftspapiere oder zur Erteilung von Auskünften über die ihnen in Ausübung des Berufes bekannt gewordenen Umstände in gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren befreit sind, richtet sich nach den bezüglichen Rechtsvorschriften. Die vorstehend angeführten Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Arbeitnehmer der Gewerbetreibenden.

(6) Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes der Berufsdetektive berechtigt sind, und deren Arbeitnehmer haben bei der Ausübung der im § 129 Abs. 1 genannten Tätigkeiten die Legitimation gemäß § 129 Abs. 3 bzw. gemäß Abs. 7 dieses Paragraphen mitzuführen, diese auf Verlangen der behördlichen und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorzuweisen und den genannten Organen zur Einsichtnahme auszuhändigen.

(7) Um die Ausstellung der Legitimationen für Arbeitnehmer, die zur Ausübung der im § 129 Abs. 1 genannten Tätigkeiten verwendet werden, hat der Gewerbetreibende bei der Behörde anzusuchen. Die Ausstellung der Legitimation ist zu verweigern, wenn gegen ihn eine dem § 13 Abs. 1 entsprechende strafgerichtliche Verurteilung vorliegt und nach der Eigenart der strafbaren Handlung und der Persönlichkeit des Verurteilten die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei der Ausübung der im § 129 Abs. 1 genannten Tätigkeiten zu befürchten ist. Die Legitimation ist von der Behörde zurückzunehmen, wenn sich ergibt, dass die im zweiten Satz angeführten Umstände nach Ausstellung der Legitimation eingetreten sind.

(8) Die zur Ausübung des Gewerbes der Berufsdetektive sowie die zur Ausübung des Bewachungsgewerbes berechtigten Gewerbetreibenden dürfen zur Ausübung der ihren Gewerben vorbehaltenen Tätigkeiten (§ 129 Abs. 1 bzw. Abs. 4) nur Arbeitnehmer verwenden, die eigenberechtigt sind und die für diese Verwendung erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung besitzen.

(9) Die im Abs. 8 genannten Gewerbetreibenden sind verpflichtet, der Bezirksverwaltungsbehörde, im Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion dieser, als Sicherheitsbehörde ein Verzeichnis aller Personen, die für eine der im § 129 Abs. 1 bzw. Abs. 4 genannten Tätigkeiten herangezogen werden, spätestens zwei Wochen vor dem Beginn ihrer Verwendung vorzulegen; jede Änderung hinsichtlich der für die im § 129 Abs. 1 bzw. Abs. 4 genannten Tätigkeiten herangezogenen Personen ist dieser Behörde binnen zwei Wochen anzuzeigen. Das Verzeichnis oder die Anzeigen von Änderungen dieses Verzeichnisses haben neben dem Vor- und Familiennamen der betreffenden Person auch deren Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Unterkunft (Wohnung) zu enthalten.

(10) Ist auf Grund bestimmter Tatsachen die Zuverlässigkeit einer gemäß Abs. 9 bekannt gegebenen Person nicht gegeben, so hat die Sicherheitsbehörde dem Gewerbetreibenden ohne unnötigen Aufschub schriftlich mitzuteilen, dass der Betroffene die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.

Kontakt

Althiburos Security Services GmbH

Geschäftsführer Nidhal Ouled Shil

An der alten Schottergrube 8
2104 Spillern

Telefon +43 660 5882142
e-Mail office@detektei-althiburos.at
e-Mail objektleiter@detektei-althiburos.at

8 + 15 =

Kooperationspartner

Kanzlei Dr. Johannes Samaan – www.ra-samaan.at

Presse

Bild: heute.at
Ein Sicherheitsmann konnte am Donnerstag in der Bundeshauptstadt einen versuchten Raub verhindern.

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Bild: vienna.at
Ein 35-jähriger Ladendetektiv beobachtete am 13. Februar gegen 17.15 Uhr einen Mann beim Diebstahl eines Probeparfums in einem Geschäft in der Wiener Mariahilfer Straße.

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Unser Tipp

Ansprechpartner bei:

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  • Veranstaltungen
  • Märkten
  • Messen
  • Schneeräumung
  • Betreuung und Reinigung von Verkehrsflächen

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Althiburos Security Services s.r.o

Leistungen in der Slowakei

 

Wir sind Ihr erfahrener und starker Partner für Detektiv-Einsätze in allen Landesteilen und Städten der Slowakei.

Zielorientierte Informationsbeschaffung und Beweiserbringung in Form streng vertraulicher Ermittlungen sowie professioneller Beobachtungen (Observationen) zählen zu den Kernkompetenzen unserer Tätigkeit.

Uns kommt es darauf an, mit Ihnen gemeinsam die relevanten Dinge zu besprechen. Mit dem Auftragsgespräch möchten wir Ihnen eindeutig erläutern welche Möglichkeiten sich zur Lösung Ihres Problems in der Slowakei anbieten, wie groß der Aufwand ist und welche Kosten auf Sie zukommen.

Sei es nun diskrete Unterstützung bei der Aufdeckung möglicher Sicherheits-Lücken, bei der Klärung unklarer Loyalitätsfragen, beim Beweis von Geheimnisverrat oder Betrug – wir weisen Ihnen den Weg, liefern fehlende Beweise und unterstützen Sie bei der Überführung der verdächtigen Personen.

Die für solche speziellen Fälle in der Slowakei zum Einsatz kommenden Detektive kennen die jeweiligen landesspezifischen Besonderheiten und Mentalitäten. Zahlreiche, über Jahre gewachsene persönliche Kontakte und Beziehungen zu Landsleuten werden im Sinne der Auftragsrealisierung effektiv genutzt.

Wenden Sie sich an uns.

Aus der Slowakei wählen Sie 00436605882142

Služby na Slovensku

 

Sme Váš skúsený a silný partner pre detektívne operácie vo všetkých častiach republiky a mestách na Slovensku.

Cieľovo orientované zhromažďovanie informácií a poskytovanie dôkazov vo forme prísne dôverných vyšetrovaní a odborných pozorovaní patrí medzi kľúčové kompetencie našej práce.

Je pre nás dôležité, aby sme s vami prediskutovali relevantné veci. Prostredníctvom diskusie o objednávke by sme vám chceli jasne vysvetliť, aké sú možnosti riešenia vášho problému na Slovensku, koľko námahy to stojí a aké náklady vás to vynaložia.

Či už ide o diskrétnu podporu pri odhaľovaní možných bezpečnostných medzier, objasňovaní nejasných otázok lojality, dokazovaní prezradenia tajomstva alebo podvodu – ukážeme vám cestu, poskytneme chýbajúce dôkazy a podporíme vás pri usvedčení podozrivých osôb.

Detektívi nasadení v takýchto špeciálnych prípadoch na Slovensku poznajú špecifiká krajiny a mentalitu. Na realizáciu zákaziek sa efektívne využívajú početné osobné kontakty a vzťahy s krajanmi, ktoré sa v priebehu rokov vytvorili.

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Zo Slovenska vytočte 00436605882142

 

Themen im Privatbereich

  • Eheliche und partnerschaftliche Untreue
  • Unterhaltsangelegenheiten
  • Sorgerechtsstreitigkeiten
  • Erbschafts- bzw. Nachlassangelegenheiten
  • Adressermittlungen und Personensuche

Themen in der Wirtschaft

  • Lohnfortzahlungsbetrug
  • Unerlaubte Nebentätigkeit
  • Überprüfung von Außendienstmitarbeitern
  • Konkurrenz- und Industriespionage
  • Einschleusung in Unternehmen

Témy v súkromnom sektore

  • Manželská a partnerská nevera
  • Na údržbe záleží
  • Spory o opatrovníctvo
  • Záležitosti dedičstva alebo majetku
  • Oslovte vyšetrovania a vyhľadávanie ľudí

Témy v ekonomike

  • Mzdový podvod
  • Neoprávnené vedľajšie zamestnanie
  • Overovanie pracovníkov v teréne
  • Konkurenčná a priemyselná špionáž
  • Infiltrácia do firiem
Althiburos Security Services s.r.o
Suché mýto 1, 811 03 Staré Mesto
Slovakia

Inhaber: Althiburos Security Services GmbH
Geschäftsführer: Mgr. Pavol Sitkanic
ehemaliger Polizist

Althiburos Security Services s.r.o
Suché mýto 1, 811 03 Staré Mesto
Slovakia

Vlastník: Althiburos Security Services GmbH
Konateľ: Mgr. Pavol Sitkanic
bývalý policajt